Bundesverwaltungsgericht

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    Abk.: BVerwG;

    oberste Gerichtsinstanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Leipzig (bis 2002 Berlin). Durch Gesetz vom 23.9.1952 errichtet. Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 70 Berufsrichter an, die durch den Bundesjustizminister zusammen mit einem Richterwahlausschuss (bestehend aus 16 Landesministern und 16 Vertretern des Bundestags) gewählt werden; das Gericht ist aufgegliedert in Senate mit jeweils fünf Richtern. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet insbesondere über Revisionen gegen Urteile der obersten Verwaltungsgerichte der Bundesländer.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.