Verwaltungsgerichtsbarkeit

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    dient der rechtlichen Überprüfung insbesondere von Verwaltungsakten. Sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden organisatorisch getrennte Verwaltungsgerichte wahrgenommen. In der Regel ist eine Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn zuvor ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde selbst eingereicht wurde. Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zählen neben dem Bundesverwaltungsgericht auch der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.