Verwaltungsgerichtsbarkeit

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    dient der rechtlichen Überprüfung insbesondere von Verwaltungsakten. Sie wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden organisatorisch getrennte Verwaltungsgerichte wahrgenommen. In der Regel ist eine Klage vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit nur möglich, wenn zuvor ein Einspruch, Widerspruch oder eine Beschwerde bei der betreffenden Behörde selbst eingereicht wurde. Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene zählen neben dem Bundesverwaltungsgericht auch der Bundesfinanzhof und das Bundessozialgericht.

    Kalenderblatt - 13. April

    1598 Heinrich IV., der katholisch werden musste, um König von Frankreich zu werden, verfügt im Edikt von Nantes die Religionsfreiheit, um den inneren Frieden wiederherzustellen.
    1784 Uraufführung des bürgerlichen Trauerspiels "Kabale und Liebe" von Friedrich Schiller.
    1940 Cornelius "Dutch" Warmerdam gelingt es im amerikanischen Berkeley, die damalige Rekordhöhe von 4,57 Metern mit Hilfe eines Bambusstabs zu überspringen.