Bundesagentur für Arbeit

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BA;

    Behörde für Arbeitsverwaltung in Deutschland mit Sitz in Nürnberg.

    Die BA untersteht als öffentlich-rechtliche Körperschaft in Selbstverwaltung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ihre Aufgaben umfassen gemäß dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs unter anderem Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitsmarktbeobachtung, Zahlung von Lohnersatzleistungen, Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, Schwerbehindertenförderung, Rehabilitationsleistungen, Auszahlung des Kindergelds, Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Finanziert werden die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit durch die Beiträge der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung sowie durch Leistungen des Bundes.

    1927 wurde die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" eingerichtet. 1952 erfolgte die Neugründung und Umbenennung in "Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung". 1969 kam es durch das Arbeitsförderungsgesetz zur nächsten Namensänderung, nämlich in "Bundesanstalt für Arbeit". Die heute gängige Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" existiert seit 2004.

    Seit einer für April 2002 beschlossenen Reform der BA können Arbeitssuchende auch durch private Agenturen vermittelt werden, die für eine erfolgreiche Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit honoriert werden. Die Leitung der BA wurde einem dreiköpfigen Vorstand übergeben, der auf Zeit eingesetzt wird. Damit unterscheidet sich die Führungsstruktur nicht mehr von der privater Unternehmen. Der Verwaltungsrat, dessen Aufgaben die Kontrolle des Vorstands sowie die Erstellung des Haushalts sind, wurde deutlich verkleinert.