Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BMWi;
oberste Bundesbehörde, deren zentrales Anliegen es ist, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand mit breiter Teilhabe aller Bürger zu legen. Das Ministerium hat gesetzgeberische, administrative und koordinierende Funktionen z.B. in der Wettbewerbs-, Regional, Mittelstands-, Energie- oder Außenwirtschaftspolitik inne. Sitz des BMWi ist Berlin. Es entstand 2005 aus dem vorherigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist in die folgenden Abteilungen gegliedert:
Z - Zentralabteilung
E. - Europapolitik
I. - Wirtschaftspolitik
II. - Mittelstandspolitik
III. - Energiepolitik
IV. - Industriepolitik
V. - Außenwirtschaftspolitik
VI. - Kommunikations- und Postpolitik
VII. - Technologiepolitik
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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