Berufsfreiheit

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein Grundrecht, welches in Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz geregelt ist. Es ist ein Recht, das allen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz zusteht. Satz 1 des Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz schützt die Freiheit der Wahl des Berufes, der Wahl des Arbeitsplatzes und der Wahl der Ausbildungsstätte. Absatz 2 und 3 sollen den Zwang zu einer bestimmten Tätigkeit (Zwang zur Erbringung bestimmter, einzelner Arbeitsleistungen) und Zwangsarbeit (Zwang zum Einsatz der gesamten Arbeitskraft in bestimmter Weise) ausschließen.