Begnadigung
Aus WISSEN-digital.de
(Teil-) Erlass einer rechtskräftig verhängten Strafe (eines juristisch mängelfrei verhängten Strafmaßes) durch Parlament oder Staatsoberhaupt; in Deutschland dürfen nach Artikel 60 Grundgesetz, § 452 Strafprozessordnung sowohl der Bundespräsident als auch die Ministerpräsidenten der Länder eine Begnadigung aussprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begnadigung.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |