Begnadigung

    Aus WISSEN-digital.de

    (Teil-) Erlass einer rechtskräftig verhängten Strafe (eines juristisch mängelfrei verhängten Strafmaßes) durch Parlament oder Staatsoberhaupt; in Deutschland dürfen nach Artikel 60 Grundgesetz, § 452 Strafprozessordnung sowohl der Bundespräsident als auch die Ministerpräsidenten der Länder eine Begnadigung aussprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begnadigung.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.