Begnadigung

    Aus WISSEN-digital.de

    (Teil-) Erlass einer rechtskräftig verhängten Strafe (eines juristisch mängelfrei verhängten Strafmaßes) durch Parlament oder Staatsoberhaupt; in Deutschland dürfen nach Artikel 60 Grundgesetz, § 452 Strafprozessordnung sowohl der Bundespräsident als auch die Ministerpräsidenten der Länder eine Begnadigung aussprechen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Begnadigung.

    Kalenderblatt - 23. Januar

    1579 Die sieben nördlichen Provinzen der Niederlande schließen sich zur Utrechter Union zusammen, die aus der Genter Pazifikation entsteht und sich dem Befreiungskampf gegen die spanische Herrschaft verschrieben hat.
    1950 Das israelische Parlament proklamiert den 1948/49 besetzten Westteil von Jerusalem trotz internationaler Proteste zur Hauptstadt des jüdischen Staates.
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