Beglaubigung
Aus WISSEN-digital.de
- Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß
§ 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.
- der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |