Beglaubigung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß

    § 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.

    1. der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.

    Kalenderblatt - 23. Januar

    1579 Die sieben nördlichen Provinzen der Niederlande schließen sich zur Utrechter Union zusammen, die aus der Genter Pazifikation entsteht und sich dem Befreiungskampf gegen die spanische Herrschaft verschrieben hat.
    1950 Das israelische Parlament proklamiert den 1948/49 besetzten Westteil von Jerusalem trotz internationaler Proteste zur Hauptstadt des jüdischen Staates.
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