Beglaubigung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Verifizierung von Unterschriften und Urkunden gemäß

    § 129 BGB; in der Zuständigkeit der Notare und der Polizei. Sie ist Zeugnis über die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden und über den Zeitpunkt der Ausstellung.

    1. der Akt, durch den der Absendestaat seinen diplomatischen Vertreter beim Empfangsstaat einführt. Mit der Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens ist der Gesandte anerkannt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.