Befrachter

    Aus WISSEN-digital.de

    Mieter oder Pächter eines Schiffes, der mit dem Verfrachter (Reederei) einen Seefrachtvertrag abschließt. Nach § 556 Handelsgesetzbuch bezieht sich der Frachtvertrag zur Förderung von Gütern entweder auf das Schiff, einen Teil oder Raum des Schiffes oder auf einzelne Güter (Stückgüter).

    Kalenderblatt - 26. April

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