Bankrott

    Aus WISSEN-digital.de

    (italienisch: banca rotta, "zerbrochener bzw. leerer Tisch");

    umgangssprachliche Bezeichnung für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Diese kann ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben nicht mehr über eigenes Kapital decken, wobei auch die Möglichkeit von Krediten meist ausgeschöpft ist. In Deutschland wird der juristische Fachbegriff der Insolvenz gebraucht. Die im Zusammenhang mit einer Insolvenz möglichen Straftatbestände sind in § 5 StGB geregelt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.