Bankrott
Aus WISSEN-digital.de
(italienisch: banca rotta, "zerbrochener bzw. leerer Tisch");
umgangssprachliche Bezeichnung für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Diese kann ausstehende Rechnungen und laufende Ausgaben nicht mehr über eigenes Kapital decken, wobei auch die Möglichkeit von Krediten meist ausgeschöpft ist. In Deutschland wird der juristische Fachbegriff der Insolvenz gebraucht. Die im Zusammenhang mit einer Insolvenz möglichen Straftatbestände sind in § 5 StGB geregelt.
Kalenderblatt - 7. Februar
| 1613 | Mit der Wahl von Michael Fjodorowitsch zum russischen Zaren kommt in Russland die Dynastie der Romanow an die Macht, die bis zur Revolution 1917 herrscht. |
| 1929 | Der Vatikan erhält von Italien seine Souveränität zurück. |
| 1965 | Amerikanischer Vergeltungsakt in Nordvietnam während des Vietnamkriegs. |
Magazin
- Teilzeit, Wiedereinstieg, Neuorientierung: Modelle für den Beruf nach der Elternzeit
- Doppelstabmattenzaun richtig auswählen: Worauf Haus- und Grundstücksbesitzer achten sollten
- Glasfaserkabel verstehen: Aufbau, Typen und Einsatzbereiche
- Lokale KI im Mittelstand
- Nachhaltigkeit in der Küche – Materialien mit Zukunft
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)