Aussperrung
Aus WISSEN-digital.de
zeitweilige Ausschließung der Belegschaft eines Betriebes durch den Arbeitgeber, erfolgt als Reaktion auf einen Streik und ist wie dieser ein rechtlich zulässiges Mittel im Tarifkonflikt. Während der Aussperrung wird der Lohn nicht weitergezahlt; das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch unverändert bestehen.
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