Auskunftspflicht

    Aus WISSEN-digital.de

    rechtliche Verpflichtung des Einzelnen zur Auskunftserteilung gegenüber Behörden. Die Auskunftspflicht kann als Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nur durch das Gesetz auferlegt werden. Innerhalb der Behörden besteht die Pflicht zur Amtshilfe.

    Im Verwaltungsrecht besteht gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, die Pflicht zur Auskunftserteilung einer Behörde an Beteiligte eines Verfahrens über die die Beteiligten betreffenden Rechte und Pflichten.

    Im Steuerrecht, gemäß §§ 93 ff. Abgabenordnung, besteht eine Auskunftspflicht des Einzelnen gegenüber dem Finanzamt.

    Außerdem besteht Auskunftspflicht bei Gericht ( § 55 Strafprozessordnung).

    Im Privatrecht bestehen u.a. Auskunftspflichten im Erbrecht (§ 2027 Bürgerliches Gesetzbuch, Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers) und im Schuldrecht (§ 666 Bürgerliches Gesetzbuch; Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten).

    Kalenderblatt - 27. Juli

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    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.