Auskunftspflicht
Aus WISSEN-digital.de
rechtliche Verpflichtung des Einzelnen zur Auskunftserteilung gegenüber Behörden. Die Auskunftspflicht kann als Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nur durch das Gesetz auferlegt werden. Innerhalb der Behörden besteht die Pflicht zur Amtshilfe.
Im Verwaltungsrecht besteht gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, die Pflicht zur Auskunftserteilung einer Behörde an Beteiligte eines Verfahrens über die die Beteiligten betreffenden Rechte und Pflichten.
Im Steuerrecht, gemäß §§ 93 ff. Abgabenordnung, besteht eine Auskunftspflicht des Einzelnen gegenüber dem Finanzamt.
Außerdem besteht Auskunftspflicht bei Gericht ( § 55 Strafprozessordnung).
Im Privatrecht bestehen u.a. Auskunftspflichten im Erbrecht (§ 2027 Bürgerliches Gesetzbuch, Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers) und im Schuldrecht (§ 666 Bürgerliches Gesetzbuch; Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten).
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