Auskunftspflicht

    Aus WISSEN-digital.de

    rechtliche Verpflichtung des Einzelnen zur Auskunftserteilung gegenüber Behörden. Die Auskunftspflicht kann als Beschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nur durch das Gesetz auferlegt werden. Innerhalb der Behörden besteht die Pflicht zur Amtshilfe.

    Im Verwaltungsrecht besteht gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, die Pflicht zur Auskunftserteilung einer Behörde an Beteiligte eines Verfahrens über die die Beteiligten betreffenden Rechte und Pflichten.

    Im Steuerrecht, gemäß §§ 93 ff. Abgabenordnung, besteht eine Auskunftspflicht des Einzelnen gegenüber dem Finanzamt.

    Außerdem besteht Auskunftspflicht bei Gericht ( § 55 Strafprozessordnung).

    Im Privatrecht bestehen u.a. Auskunftspflichten im Erbrecht (§ 2027 Bürgerliches Gesetzbuch, Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers) und im Schuldrecht (§ 666 Bürgerliches Gesetzbuch; Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.