Aufzug (Fördertechnik)

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    auch: Fahrstuhl, Lift;

    Hebezeug zum Heben und Absenken von Personen und Lasten in der Senkrechten oder auf schiefer Ebene (z.B. Schräg-Aufzug bei Hochöfen), bei der das Fördergefäß in Schienen geführt ist. Der Personen-Aufzug (Lift) dient vorwiegend zur Beförderung von Personen; Lastenbeförderung ist im geringen Umfang zulässig. Aufzüge haben fast immer Treibscheibenantrieb, d.h. die Tragseile laufen vom Fahrkorb zur Gegenlast über eine Treibscheibe (in Keil- oder Rundrillen), wobei deren Umfangskäfte durch Reibung übertragen werden.

    In Führer-Aufzügen wird eine Hebel- oder Druckknopfsteuerung angewendet. Die Selbstfahrer-Aufzüge haben ausschließlich Druckknopfsteuerung. Zum Verringern von Wartezeiten dient die Sammelsteuerung, die nur in der Fahrtrichtung liegende Rufe erfasst und berücksichtigt oder sämtliche Rufe registriert und in der günstigsten Reihenfolge erfüllt. Sind mehrere Aufzüge nebeneinander angeordnet, bevorzugt man die Gruppensammelsteuerung, die zum Erhöhen der Förderleistung nach dem zu erwartenden Verkehr programmiert wird.

    Kennzeichnend sind weiterhin die Straßenverfahrbarkeit und Aufstockbarkeit zur Anpassung an die wachsende Gebäudehöhe. Für extreme Förderhöhen (bis 4 000 m) finden Kletter-Aufzüge Verwendung, deren Fahrkorb mittels eines an diesem befestigten Antrieb an einer fest verlegten Zahnstange auf und ab klettert. Der Umlauf-Aufzug (Paternoster) ist ein Personen-Aufzug mit offenen, an zwei umlaufenden Ketten befestigter Fahrkabinen, die sich ununterbrochen in einem Schacht aufwärts und daneben in einem zweiten abwärts bewegen. Die Arbeitsgeschwindigkeit überschreitet 0,3 m/s nicht.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.