Aufenthalt
Aus WISSEN-digital.de
vorübergehendes Verweilen an einem Ort. Manche Staatsverfassungen erkennen das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes (Bundesrepublik Deutschland, Schweiz) an. Ist der Aufenthalt mit der Absicht dauernden Verbleibens verbunden, so wird er zum Wohnsitz (Niederlassung) und bedarf damit einer Aufenthaltsgenehmigung. Die Genehmigung zum Aufenthalt für Ausländer wird durch eine dafür zuständige Behörde erteilt.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend