Aufenthaltsgenehmigung

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    behördliche Erlaubnis zum Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet. Seit Verabschiedung des Ausländergesetzes 1990 ist die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland für Ausländer (mit Ausnahme Angehöriger der EU-Staaten) erforderlich. Durch das am 1.1.2005 in Kraft getretene Aufenthaltsgesetz wurde der juristische Begriff des Aufenthaltstitels (mit den Unterformen Visum, [befristete] Aufenthaltserlaubnis und [unbefristete] Niederlassungserlaubnis) neu eingeführt und löste die bis dahin bestehenden verschiedenen Formen von Aufenthaltsgenehmigungen ab.