Arbeitsverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
Ein auf den Austausch von Arbeitsleistung (Arbeitnehmer) und Arbeitslohn (Arbeitgeber) gerichtetes Schuldverhältnis. Es wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dem Arbeitnehmer obliegt die Treue- und Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dem obliegt die Fürsorgepflicht (Arbeitsschutz, Recht auf Urlaub) gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder seinen Eintritt in den Ruhestand.
Kalenderblatt - 27. Juli
1794 | Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine. |
1894 | Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss. |
1955 | Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird. |
Magazin
- Effizientes Buchungssystem für Arbeitsplätze: Zukunft des Arbeitsplatzdesigns
- Feigwarzen per Laser entfernen
- Kosten einsparen im Homeoffice - so einfach funktioniert es!
- Münster auf dem Fahrrad erkunden – Aktivurlaub im grünen Münsterland
- Geschichte der Stadt Essen – faszinierende Stadtgeschichte live erleben