Anstiftung

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    Von Anstiftung wird im Strafrecht gesprochen, wenn jemand einen anderen vorsätzlich zu einer Straftat überredet. Der Anstifter ist Teilnehmer der Straftat. Der Teilnehmer wird gleich dem Haupttäter bestraft; § 26 Strafgesetzbuch (für die Anstiftung wird in der Regel das gleiche Strafmaß angesetzt).

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