Anerbenrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Es besteht ein öffentliches Interesse daran, die Wirtschaftlichkeit der Bauernhöfe zu erhalten. Aus diesem Grunde ist es Ziel einer Reihe von Gesetzen der Länder, die Aufteilung eines Hofes unter mehreren Miterben zu verhindern.

    Das Anerbenrecht ist in diesem Rahmen die gesetzliche Sondererbfolge im bäuerlichen Grundbesitz, die von der im allgemeinen Erbrecht geltenden Universalsukzession abweicht. Das Erbe erhält ungeteilt der Anerbe, so genannter Hoferbe, die Miterben (z.B. Geschwister) erhalten einen Ausgleichsanspruch (Abfindung) in Geld, um so die Leistungsfähigkeit des Hofes zu erhalten. Der Hoferbe wird vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevertrag bestimmt.

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.