Analogrechner

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    (griechisch: analogia, "gleiches Verhältnis")

    elektronische Rechenmaschine zur Modellierung von Prozessen, die durch stetige Funktionen beschreibbar sind. Diese werden in analoge physikalische Größen, elektrischen Strom oder Spannung, umgewandelt und dargestellt. Rechenelemente eines Analogrechners sind z.B. Summierer, Integrierer, Multiplizierer und Komparatoren (Vergleicher), die aus Transistoren, Dioden und integrierten Schaltungen (Chip) aufgebaut werden. Analogrechner wurden besonders bei wissenschaftlichen Aufgaben und technischen Entwicklungen eingesetzt, weil z.B. die Wirkungen allmählich veränderter Eingangsgrößen unmittelbar erkennbar sind.

    Die ersten Analogrechner konstruierte V. Bush in den 40er Jahren des 20. Jh.s. Sie sind die Vorläufer der modernen digitalen Computer, fanden aber nur eine sehr geringe Verbreitung.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.