Aktientausch

    Aus WISSEN-digital.de

    Möglichkeit für Aktiengesellschaften, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Die Übernahme einer Aktiengesellschaft (AG) durch eine andere wird meistens per Aktientausch geregelt, selten durch Barzahlung. Dabei wird den Aktionären der übernommenen AG das Angebot gemacht, ihre Aktien gegen Anteile an dem Unternehmen, das übernimmt, auszutauschen.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.