Affekthandlung
Aus WISSEN-digital.de
Handlung im Zustand höchster Erregung, die nicht vom Willen gelenkt ist (kann im Strafrecht verminderte Schuldfähigkeit bedeuten, § 20 Strafgesetzbuch).
Zwei Arten des Affekts werden dabei unterschieden: asthenischer (Verwirrung, Furcht, Schrecken) und sthenischer (Hass, Zorn, Kampfeseifer).
Kalenderblatt - 5. Dezember
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