Abschlagsdividende

    Aus WISSEN-digital.de

    Abschlagszahlung oder Vorauszahlung auf die periodisch (jährlich) anfallende Dividendenausschüttung. Der Vorstand kann gemäß § 59 (1) AktG laut Satzung ermächtigt werden, einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten, sofern ein vorläufiger Geschäftsjahresabschluss einen Jahresüberschuss ausweist.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.