Volksentscheid

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    auch: Referendum;

    Form des Plebiszits, (dauernde, nicht nur fallweise) Beteiligung der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürger an der politischen Willensbildung (Gesetzgebung) durch die Abstimmung über ein Gesetz oder eine politische Maßnahme. Institution der unmittelbaren Demokratie. Der Volksentscheid bedeutet die Abstimmung über eine Gesetzesvorlage durch das Volk und ist direkte Form der politischen Mitsprache. In den Verfassungen der deutschen Länder sind Volksentscheide verankert, im Grundgesetz nur bei der Neugliederung der Bundesländer.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.