Schuld

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Strafrecht: Schuld tritt ein bei unrechtmäßigem Verhalten, d.h. einem Täter kann vorgeworfen werden, dass er die Ungesetzlichkeit einer Handlung akzeptiert, obwohl er in der Lage gewesen wäre, statt rechtswidrig rechtmäßig zu handeln. Schuld tritt nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit ein. Sie begründet die Strafbarkeit.
    2. Verbindlichkeiten eines Unternehmens an einen Gläubiger.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.