Vorsatz

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    1. im Buchwesen Kurzwort für Vorsatzblatt (Papier an der Innenseite des Deckels).
    2. im Recht auch: Dolus;

    im Strafrecht das Wissen und Wollen einer Straftat; schwerste Schuldform, auch im Zivilrecht.

    Man unterscheidet im Strafrecht hauptsächlich Absicht (dolus directus I; dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen), direktem Vorsatz (dolus directus II; der Täter weiß oder sieht als sicher voraus, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklicht) und Eventualvorsatz (dolus eventualis; der Täter hält den Eintritt des Tatbestandes für möglich und nimmt die Folge billigend in Kauf).

    Im Zivilrecht hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten (Verschulden), soweit nichts anderes bestimmt ist (vgl. § 276 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Hier kennt man den bedingten Vorsatz (dolus eventualis) und die Absicht.

    1. im Messwesen eine vor eine Einheit gesetzte Vorsilbe zur Kennzeichnung des dezimalen Vielfachen oder Teils einer Einheit mit spezifischer Abkürzung (z.B. M für Mega- = millionenfach; K für Kilo- = tausendfach; c für Zenti- = ein Hundertstel; n für Nano- = ein Milliardstel).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.