Schiffbau

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    Bau eines Schiffes nach entsprechenden Projektions- und Konstruktionsunterlagen auf einer Werft. Als Werkstoffe für den Schiffskörper werden vorwiegend Stahl, für Aufbauten, leichte Zwischenwände etc. auch korrosionsbeständige Leichtmetalllegierungen und in der Inneneinrichtung schwer entflammbare Plastwerkstoffe verwendet. Die technische Vorbereitung für den Bau eines Schiffs beginnt mit dem Schiffsentwurf. Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers werden Schiffstyp, Hauptabmessungen, Antriebsart usw. festgelegt. Darauf aufbauend werden die Schiffslinien entworfen, der Generalplan mit den wichtigste Einzelheiten der Ausrüstung und Einrichtung gezeichnet und die konstruktive Gestaltung des Schiffskörpers sowie die erforderlichen Nachweisrechnungen (Stabilität, Festigkeit) ausgeführt. Danach. erfolgt die technologische Vorbereitung, d.h. insbesondere die Ausarbeitung der für die Fertigung benötigten technologischen Unterlagen.

    Der Bau beginnt mit der Teilefertigung, d.h. das Platten- und Profilmaterial wird durch (vorwiegend automatisiertes) thermisches Trennen und evtl. erforderliches Umformen zu platten- bzw. profilförmigen Einzelteilen verarbeitet. Diese werden anschließend in der Vormontage zu Baugruppen oder Sektionen zusammengebaut (vormontiert). Auf der Helfing, auf ebenen Bauplätzen oder (besonders bei Großschiffen) im Dock wird der Schiffskörper aus den vormontierten Sektionen zusammengebaut (Sektionsbauweise).

    Der fertig gestellte und teilweise bereits ausgerüstete Schiffskörper wird zu Wasser gebracht und anschließend an einem speziell hierfür (z.B. mit Krananlagen und Energieanschlüssen) eingerichteten Ausrüstungskai der Einbau der restlichen Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände vorgenommen. Dies umfasst unter anderem die Montage des Anker-, Lade-, Verholgeschirrs, einschließlich der Decksmaschinen, Davits, Masten, Rohrleitungen, Lüftungs- und Kühlanlagen sowie der elektrischen Anlagen, Befehls-, Signal-, Funkanlagen usw., ferner den Ausbau sowie die Einrichtung aller Wohn-, Wirtschafts-, Lade-, Kühl-und Sanitärräume.

    Vor der Ablieferung des Schiffes an den Auftraggeber werden noch Standprobe und Probefahrt durchgeführt. Letztere wird durch die Bauwerft vorgenommen, zum Zweck der Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Anlagen des Schiffes und zum Nachweis der Einhaltung der vertraglich festgelegten Schiffsgeschwindigkeit. Der gesamte Bau des Schiffes wird unter Aufsicht einer Schiffsklassifikationsgesellschaft (Schiffsklassifikation) durchgeführt, die dem Schiff nach der seiner Fertigstellung eine Klasse erteilt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.