Bremse

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    Vorrichtung zum Festhalten, Vermindern oder Abstoppen einer Bewegung, meist durch Festkörperreibung zwischen Bremsscheibe oder -trommel und den mit besonderen Reibbelägen versehenen Backen oder zum Belasten von Kraftmaschinen (z.B. Wasserwirbel-Bremse), wobei die Bewegungsenergie in Wärme umgewandelt wird.

    Bei Fahrzeugen dienen Bremsen zum Verlangsamen oder Anhalten sich bewegender Teile (z.B. Rad) sowie zur Sicherung stillstehender Fahrzeuge. Krafträder haben an beiden Rädern meist Innenbacken-Bremsen (die mit Bremsbelag versehenen Bremsbacken befinden sich innerhalb der Bremstrommel), die fast ausschließlich als Vollnaben-Bremsen über die gesamte Nabenbreite ausgebildet sind. Die Vorderradbremse wird durch Handgriff und Bowdenzug, die Hinterradbremse durch Fußheben und Bowdenzug betätigt. Kraftwagen sind fast ausschließlich an allen Rädern mit hydraulisch betätigten Bremsen (Öldruck-Bremsen) versehen. Beim Niedertreten des Bremsfußhebels der Betriebsbremse entsteht in dem mit Bremsflüssigkeit gefüllten Hauptbremszylinder ein erhöhter Druck, der sich über Bremsleitungen zu den Radbremszylindern fortpflanzt und hier die Bremsbacken an den Bremsbelag presst. Nach dem Bremsen zieht eine Rückzugfeder die Bremsbacken in Ruhestellung zurück.

    Die Hand-Bremse (Feststell-Bremse) wirkt zusätzlich auf die Hinterräder. Schwere Kfz (Lkw, Autobusse) werden mit Druckluft-Bremsen ausgerüstet, wobei ein vom Motor angetriebener Verdichter Druckluft erzeugt, die in einem Vorratsbehälter gespeichert und bei Betätigung der Betriebsbremse dem Bremszylinder zugeführt wird. Je nach Bauart unterscheidet man Unterdruck- und Druckluftverstärker sowie hydraulische Hilfs- und Fremdkraftbremsen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.