Beweismittel

    Aus WISSEN-digital.de

    Mittel zum Nachweis einer Behauptung. Im Zivilprozess gelten Zeugenaussagen (§§ 373 ff. Zivilprozessordnung), Urkunden (§§ 415 ff. Zivilprozessordnung), Sachverständigenurteile (§§ 402 ff. Zivilprozessordnung), Beweis durch Augenschein (§§ 371 ff. ZPO), Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 ff. Zivilprozessordnung) als Beweismittel.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.