Urkunde

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    1. schriftliche Festlegung eines Gedankens in einem Dokument, welches den Aussteller erkennen lässt und als Beweis in einer rechtlichen Angelegenheit dient (z.B. Besitzurkunde, Fahrkarte). Im Gegensatz zur privaten Urkunde werden öffentliche Urkunden von einer Behörde oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person ausgestellt (z.B. Notar).
    1. schriftliche Geschichtsquelle.