Arbeitszeit

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    in der Arbeitszeitordnung gesetzlich geregelte zulässige Beschäftigungszeit. Das Washingtoner Arbeitsabkommen von 1919 setzte den Achtstundentag und die 48-Stunden-Woche fest. Die Wirtschaftskonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg führte zur Verkürzung der Arbeitszeit (bis zur 38 bzw. 37,5-Stunden-Woche). Während um 1850 noch ca. 80 Stunden pro Woche gearbeitet wurden, liegt die durchschnittliche Arbeitszeit heute bei ca. 38 Stunden. Zwischen den Arbeitszeiten muss generell eine Ruhezeit von elf Stunden liegen. Weitere Verkürzungen der Arbeitszeit werden von den Gewerkschaften angestrebt, auch als Mittel im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Ein erster Schritt sind die seit 2001 geltenden Regelungen zur Teilzeitarbeit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.