Arbeitsverhältnis
Aus WISSEN-digital.de
Ein auf den Austausch von Arbeitsleistung (Arbeitnehmer) und Arbeitslohn (Arbeitgeber) gerichtetes Schuldverhältnis. Es wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dem Arbeitnehmer obliegt die Treue- und Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dem obliegt die Fürsorgepflicht (Arbeitsschutz, Recht auf Urlaub) gegenüber dem Arbeitnehmer.
Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder seinen Eintritt in den Ruhestand.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |