Arbeitgeber

    Aus WISSEN-digital.de

    Als Arbeitgeber wird bezeichnet, wer mindestens von einem Arbeitnehmer Dienstleistungen auf Grund eines Arbeitsvertrages erhält oder fordern kann.

    Arbeitgeber kann sein: eine natürliche Person, eine juristische Person (z.B. Aktiengesellschaft), eine Personenhandelsgesellschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wobei die Vertreter von juristischen Personen, z.B. der Vorstand einer Aktiengesellschaft, zwar Arbeitgeber, gleichzeitig aber auch Arbeitnehmer der juristischen Person (AG) sind.

    Kalenderblatt - 26. April

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