Anklageschrift

    Aus WISSEN-digital.de

    die zur Anklageerhebung erforderliche, schriftliche Anklage. In ihr muss gemäß § 200 Strafprozessordnung enthalten sein, der Anklagesatz (Angeschuldigter, die Tat, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Tat und die anzuwendenden Strafvorschriften), die Beweismittel, das Gericht vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll und die Angabe des Verteidigers.

    Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird die Anklageschrift beim zuständigen Gericht eingereicht; dadurch wird die öffentliche Anklage erhoben.