Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: AGB; umgangssprachlich auch: Kleingedrucktes;
§ 1 Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; vorformulierte Vertragsbedingungen, die die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Vertragsabschluss auferlegt. Sie regeln z.B. Leistungsort, Zahlungsart, Gerichtstand usw. Unwirksam sind Klauseln, die den Vertragsgegner unangemessen benachteiligen oder den Verwender der AGB einseitige Vorteile einräumen, z.B. Ausschluss der Haftung für grobes Verschulden.
Bei Vertragsabschluss hat der Verwender ausdrücklich auf die AGB hinzuweisen; die andere Partei muss diese zur Kenntnis nehmen und sich einverstanden erklären.
Kalenderblatt - 1. Mai
1786 | Uraufführung der Oper "Hochzeit des Figaro" von Wolfgang Amadeus Mozart. |
1892 | Der erste D-Zug befördert Passagiere zwischen Berlin und Köln. |
1916 | Der Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht wird bei einer Friedensdemonstration trotz seiner Immunität verhaftet. |
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