Zwölftafelgesetz

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    (lateinisch: Lex duodecim tabularum)

    die früheste Aufzeichnung des römischen Rechts, entstanden etwa 451/450 v.Chr. Das Zwölftafelgesetz wurde von der so genannten Zehnmännerkommission (Decemviri legibus scribundis) auf der Grundlage der vorhandenen Rechtssätze verfasst und auf zwölf Holz- oder Bronzetafeln auf dem Forum Romanum öffentlich ausgestellt. Es sollte strittige Fragen des bestehenden Gewohnheitsrechtes klären und das bisher nur wenigen Schichten zugängliche Rechtswissen öffentlich machen.

    Im Zuge des Galliersturms 387 v.Chr. wurden die Tafeln zerstört, überliefert sind nur Zitate in späteren Quellen der Republik und der Kaiserzeit.

    Bis zur frühen Kaiserzeit bildete das Zwölftafelgesetz die Grundlage des Rechts und hatte auch bedeutenden Einfluss auf dessen weitere Entwicklung bis hin zum Corpus Iuris Civilis.