Corpus Iuris Civilis

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    die auf Veranlassung Kaiser Justinians von einer Juristenkommission unter Vorsitz Trebonians besorgte Zusammenfassung des gesamten römischen Rechts, begonnen 528 n.Chr. mit der Sammlung der geltenden kaiserlichen Erlasse (Codex Justinianus, 529), ergänzt durch die Erlasse aus den Jahren 535 bis 565 (diese - neuen - Nachträge als "Novellen" bezeichnet) und auf den neuesten Stand gebracht; daneben stehen die "Pandekten" oder "Digesten", die aus der unübersichtlichen Fülle der alten juristischen Lehrmeinungen ausgewählten und den praktischen Erfordernissen angepassten Auszüge (533 als Reichsgesetz verkündet); dazu als Einleitung über grundsätzliche Rechtsfragen die "Institutionen".

    Das Werk exzerpierte 2 000 Bücher von insgesamt drei Millionen Zeilen. Durch sie ist das Römische Recht über Generationen weitergegeben worden, so dass es die gesamte europäische Rechtsentwicklung beeinflussen konnte.

    Das Corpus Iuris Civilis spielte im Mittelalter nur eine untergeordnete Rolle (Subsidiarrecht in Italien und Frankreich, bei Lücken im einheimischen Recht); im 12.-14. Jh. wurde es durch die Rechtsschule von Bologna, die Glossatoren, wieder belebt und zu einem in sich geschlossenen Rechtssystem verbunden, das später in dieser Form als Instrument der auf Rechtseinheit bedachten modernen Staaten das zersplitterte deutsche Recht verdrängte (Rezeption des römischen Rechts) und im 16. Jh. unbeschränkte Geltung erlangte. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist z.T. auf den Grundsätzen des Corpus Iuris Civilis aufgebaut.

    Kalenderblatt - 19. April

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