Klage

    Aus WISSEN-digital.de

    gerichtliche Geltendmachung rechtlicher Ansprüche des Klägers gegenüber dem Beklagten; sie kann in verschiedenen Klagearten erhoben werden (z.B. Klage auf Leistung, Klage auf Feststellung). Im Zivilprozess (§ 253 Zivilprozessordnung) Angabe des Gegenstandes und des Grundes mit Klageantrag; Übersendung der Klageschrift an den Beklagten; in Strafsachen öffentliche Anklage durch den Staatsanwalt und die Privatklage. Das Gericht entscheidet meist durch Urteil, indem es der Klage ganz oder teilweise stattgibt oder aber diese abweist.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.