Zensur (Religion und Theologie)

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    (lateinisch)

    in der katholischen Kirche entweder die kirchliche Besserungs- und Strafzensur bzw. die kirchliche Bücherzensur, die in Form einer Vorzensur prüft, ob der Inhalt eines Buches mit den Glaubenssätzen der Kirche und der allgemeinen Kirchenlehre übereinstimmt (Imprimatur, Index).

    Geschichte

    Bereits 1486 (nach der Erfindung des Buchdrucks) in Mainz zum erstenmal angewandt (Vorzensur: Keine Druckschrift kirchlich-religiöser Art durfte ohne Genehmigung der Zensurbehörde erscheinen); später (1529) zum Reichsgesetz erhoben; 1571 Zusammenfassung aller von der katholischen Kirche verbotenen Bücher etc. im Index librorum prohibitorum (Verzeichnis der verbotenen Bücher), "Bücherkommissionen" mit Zensurbefugnis in den Buchhandelszentralen Frankfurt a.M. und Leipzig, Zensurrecht der Universitäten und städtischen Aufsichtsbehörden; Selbstkontrolle der Buchdrucker, die sich durch Eid verpflichteten, keine unzensierten Bücher zu drucken, Postverbot (Thurn) für Bücherballen, die keinen Zensurvermerk trugen. In der Zeit des Absolutismus ging die Zensur auf die Landesherren über, für die folgende Zeit siehe Zensur (Recht).