Zensur (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Kontrolle und gegebenenfalls Verbot von öffentlichen Meinungsäußerungen durch den Staat, besonders von Druckerzeugnissen sowie Rundfunk- und Fernsehsendungen, die in religiöser, sittlicher oder politischer Hinsicht als unerwünscht oder gefährlich gelten. Zensur ist ein übliches Herrschaftsmittel in autoritären Staatssystemen; es widerspricht der in demokratischen Rechtsstaaten geltenden Presse- und Meinungsfreiheit.

    Geschichte

    In der Zeit des Absolutismus ging die Zensur von der katholischen Kirche (vergleiche Zensur [Religion und Theologie]) auf die Landesherren über. Zur Abschirmung gegen revolutionäre Ideen strenge Handhabung der Zensur in den europäischen Monarchien nach der Französischen Revolution von 1789 (in Frankreich Pressefreiheit, ebenso in den neu gegründeten Vereinigten Staaten von Amerika).

    Napoleon I. benutzte die Zensur als entscheidendes Machtinstrument sowohl in Frankreich wie in den eroberten Ländern; die Volkserhebungen der Befreiungskriege brachten nur vorübergehende Ruflockerung, strenge Polizeizensur in der Restauration, besonders in Österreich (Metternich), Preußen und Russland (Karlsbader Beschlüsse); Aufhebung der Zensurvorschriften in Deutschland im Revolutionsjahr 1848 (in Österreich erst 1867), später wieder Rückschlag, bis zur Festlegung des Rechts der Pressefreiheit in der Reichsverfassung von 1874. Im Ersten Weltkrieg nach Verhängung des Belagerungszustandes Vorzensur nach militärischen und politischen Gesichtspunkten, die in der Weimarer Republik beseitigt wurde bis auf die auf dem Strafrecht beruhenden Maßnahmen gegen Druckschriften, Filme etc., die gegen öffentliche Moral und Sitte verstießen (Schund und Schmutz); Ausnahmebestimmungen 1922 und 1930 zum Schutz der Republik.

    Nach der nationalsozialistischen "Machtübernahme" (Drittes Reich) Knebelung jeder freien Meinungsäußerung (keine Vorzensur der Presse, aber durch Organe der NSDAP und Reichspropagandaämter lückenlos und schärfstens durchgeführte Nachzensur).

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 stellte das Recht auf freie Meinungsäußerung wieder her. Ausnahme Schund und Schmutz, Jugendgefährdung, Verletzung der persönlichen Ehre; Überwachung der Filmproduktion durch Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.