Zahlungsunfähigkeit
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auch: Insolvenz;
dauernde Unfähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungseinstellung eines Schuldners gilt als ausdrückliches Bekenntnis der Zahlungsunfähigkeit. Eine dauernde Zahlungsunfähigkeit führt zu Konkurs- oder Vergleichsverfahren. Im Unterschied dazu kann Illiquidität ein vorübergehender Zustand sein, der auf einem Mangel verfügbarer flüssiger Mittel, aber nicht unbedingt auf einem Mangel an Vermögen beruht.
Kalenderblatt - 19. März
1921 | Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag. |
1953 | Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt. |
1956 | Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden. |