Zahlungsunfähigkeit
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auch: Insolvenz;
dauernde Unfähigkeit eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungseinstellung eines Schuldners gilt als ausdrückliches Bekenntnis der Zahlungsunfähigkeit. Eine dauernde Zahlungsunfähigkeit führt zu Konkurs- oder Vergleichsverfahren. Im Unterschied dazu kann Illiquidität ein vorübergehender Zustand sein, der auf einem Mangel verfügbarer flüssiger Mittel, aber nicht unbedingt auf einem Mangel an Vermögen beruht.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |