Wahlsysteme

Aus WISSEN-digital.de

Generell unterscheidet die Politikwissenschaft zwischen zwei Systemen:

Mehrheitswahlrecht, auch: Persönlichkeitswahlrecht;

Unterscheidung zwischen absolutem und relativem Mehrheitswahlrecht.

Beim absoluten Mehrheitswahlrecht benötigt ein Kandidat eines Wahlkreises mehr als 50 % der Stimmen, um das Mandat zu erhalten. Erreicht im ersten Wahlgang keiner diese absolute Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.

Beim relativen Mehrheitswahlrecht ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Vorteile: stabile Mehrheiten durch Konzentration auf zwei Parteien und Erleichterung des Regierungswechsels unter diesen; stärkere Bindung der Kandidaten an die Wählerschaft; klare Verantwortlichkeiten durch Ein-Parteien-Regierung. Nachteile: kaum Möglichkeiten der Regierungsbeteiligung für kleine Parteien; tendenzielle Übervorteilung der stärksten Partei;Verhältniswahlrecht, auch: Proportionalwahlrecht, kurz: Proporzwahlrecht, Proporz;

Im Gegensatz zur Mehrheitswahl eher Parteien- als Personenwahl. Jede Partei erhält ihre Sitze in dem zu wählenden Gremium im Verhältnis zu der für ihre Listen abgegebenen Stimmenzahl. Die Kandidaten der Parteien bekommen ihr Mandat gemäß der Reihenfolge ihrer Platzierung auf der Liste.

Vorteile: möglichst genaue Wiedergabe des verschiedenen Richtungen des Volkswillens in einem Parlament, da auch kleine Parteien Berücksichtigung finden; Kompromisszwang durch Koalitionsregierungen; Verdrängung radikaler Parteien. Nachteile: starke Zersplitterung des Parteiensystems möglich; mangelnde Transparenz der Verantwortlichkeiten.

In der Bundesrepublik Deutschland existiert als Mischung aus beiden Wahlsystemen das "personalisierte Verhältniswahlrecht". Jeder Wähler besitzt zwei Stimmen: Mit der Erst- oder Direktstimme wählt er einen Kandidaten seines Wahlkreises, mit der Zweit- oder Listenstimme die Partei auf Bundesebene. Die Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt zunächst proportional zur Verteilung der Zweitstimmen; die Kandidaten der Parteien erhalten einen Sitz je nach Rang auf der Parteiliste bzw. bei Erhalt von mindestens drei Direktmandaten. Es besteht die Möglichkeit der Entstehung von Überhangmandaten.

In vielen Verhältniswahlsystemen wird eine künstliche Sperrklausel eingesetzt, um einer zu starken Parteienzersplitterung vorzubeugen. In Deutschland muss eine Partei für den Einzug in den Bundestag daher mindestens 5 % der Wählerstimmen auf Bundesebene auf sich vereinigen (5 %-Klausel).


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