Parlament

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(griechisch-lateinisch)

Das britische Unterhaus; Gemälde
  1. vom Volk gewählte Vertretung als Grundlage demokratisch regierter Staaten. Nach dem deutschen Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, das durch das Parlament vertreten wird. Parlamenten kommt im Wesentlichen die Funktion des Gesetzgebers (Legislative) zu (Gewaltenteilung). Sie können aus ein oder zwei Kammern bestehen, wobei Vertreter einer Kammer vom Volk gewählt werden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland wird Bundestag, das der Länder Landtag (in Hamburg und Bremen Bürgerschaft) und die Vertretung der Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtrat genannt. Die Vollversammlung des Parlaments nennt man Plenum. Parlamente können parlamentarische Untersuchungsausschüsse als sachgebundene Abordnung zur Klärung bestimmter Fragen bilden. Erste Parlamente entstanden in England (13. Jh.) und in Frankreich als Versammlung der Stände. In Frankreich ist seit der Französischen Revolution die Nationalversammlung das Parlament.
  1. Sitzungsgebäude der Volksvertreter.

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Der Papst

Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche mit Sitz im Vatikan, Bischof von Rom, ...

"Der große Vorteil der Bärte liegt darin, dass man nicht mehr viel von den Gesichtern sieht."
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