Volksentscheid
Aus WISSEN-digital.de
auch: Referendum;
Form des Plebiszits, (dauernde, nicht nur fallweise) Beteiligung der Gesamtheit der stimmberechtigten Bürger an der politischen Willensbildung (Gesetzgebung) durch die Abstimmung über ein Gesetz oder eine politische Maßnahme. Institution der unmittelbaren Demokratie. Der Volksentscheid bedeutet die Abstimmung über eine Gesetzesvorlage durch das Volk und ist direkte Form der politischen Mitsprache. In den Verfassungen der deutschen Länder sind Volksentscheide verankert, im Grundgesetz nur bei der Neugliederung der Bundesländer.
Kalenderblatt - 29. April
1938 | In London findet eine Konferenz zwischen dem französischen Ministerpräsidenten Daladier und dem britischen Premierminister Chamberlain über die Lage in Mitteleuropa statt. |
1945 | Beginn der Kapitulationsverhandlungen zwischen deutschen und alliierten Streitkräften |
1967 | Das Kultmusical "Hair" wird in New York uraufgeführt. Während Galt McDermonts Rockspektakel in Amerika auf Gegenreaktionen stößt, erntet es weltweiten Erfolg der Hippie-Anhänger. |
Magazin
- Alternative Anlageoptionen: Was ist von Kryptowährungen und Co. zu halten?
- Wie sieht die Zukunft des Glasfaser-Internets in Deutschland aus?
- Reiseziel: USA! Technische Aspekte im Land der Freiheit
- Die eigene Beerdigung planen: Ist die Bestattungsvorsorge sinnvoll?
- Berufsfeld Internet of Things: Job-Optionen im Überblick