Vermögensbildung

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    allgemein: das Anhäufen von Vermögen (Kapital) in Form von Geld oder Gütern. Im engeren Sinne ist meist die Umwandlung von Arbeitnehmereinkommen in Vermögen durch wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zur Förderung der breiten Bildung und Streuung von Vermögensbesitz in Arbeitnehmerhand gemeint. Hierzu erging 1961das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern, welches mehrmals aktualisiert wurde (zuletzt am 30.09.1982). Es regelt unter anderem die Sparförderung (steuerliche Begünstigung, Prämiensparen), die Heimstätten- und Eigenheimbewegung (Bausparkassen), die Erfolgsbeteiligung (Belegschaftsaktien, Investivlohn) und die Privatisierung von Bundesvermögen (Volksaktien).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.