Vergiftung (Recht)

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    absichtliches Beibringen von Gift, um die Gesundheit einer Person zu beeinträchtigen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren vor, bei Todesfolge nicht unter drei Jahren. Vorsätzliche Vergiftung kann als Mord, Totschlag oder Tötung auf Verlangen gelten.

    Kalenderblatt - 4. Mai

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