Syndikus

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    Syndikusanwalt; Rechtsanwalt und ständiger Rechtsberater und Vertreter in Rechtssachen (bei Unternehmen, Verbänden und anderen Organisationen), darf in Deutschland aber seinen Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten (§ 46 Bundesrechtsanwaltsverordnung).