Spießrutenlaufen

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    auch: Gassenlaufen;

    im 17./18. Jh. übliche Militärstrafe: Der Verurteilte wurde durch eine Doppelreihe von Soldaten getrieben, die mit Ruten auf seinen entblößten Oberkörper einschlugen.

    Begriff wird im übertragenen Sinn in der Wendung "Spießruten laufen" gebraucht: sich im Angesicht von schadenfrohen oder missgünstigen Personen einer unangenehmen Situation aussetzen.

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