Schirm

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    1. Ein Schirm ist ein eine Erscheinung oder einen Einfluss abwehrender bzw. davor schützender Gegenstand, z.B. Regen- oder Sonnenschirm, Ofenschirm als Schutz vor intensiver Wärmestrahlung, Windschirm als Schutz vor Wind.

    In Ostasien wie auch im Vorderen Orient diente ein Schirm als Herrschaftssymbol Er bestand im Wesentlichen aus Federn, Leder- und Stoffstreifen, auch aus Palmblättern und konnte mehrstöckig sein.

    In der christlichen Kirche wurde der Schirm als Privileg für Würdenträger übernommen. Daraus entwickelte sich im 13. Jahrhundert der Baldachin.


    Als Gebrauchsgegenstand setzte sich die Nutzung des Regen- und Sonnenschirms im 18. Jahrhundert durch.

    1. Im Zusammenhang mit Apparaten und Geräten der Elektrotechnik und Elektronik dient ein Schirm als Abschirmvorrichtung gegen elektrostatische, magnetostatische oder elektromagnetische Felder. Dabei kann das Ziel sowohl das Fernhalten von einem Raum (Faradaykäfig, Koaxialleitung) als auch das Einschließen in einem begrenzten Raum (Funkstöraussendung) sein. Als Abschirmung wirkende Schirme kommen z.B. bei empfindlichen Verstärkern und Messanordnungen sowie Signalübertragungsleitungen zum Einsatz.
    2. Im Zusammenhang mit Kernstrahlung ist ein Schirm eine Anordnung aus einem strahlenschwächenden Material. Aufgabe eines solchen Schirmes ist es, das unerwünschte und unkontrollierte Austreten von Strahlen aus beispielsweise Transport- und Lagerbehältern zu verhindern. Das geeignete strahlenschwächende Material muss abhängig von der Art der Strahlen (z.B. Betastrahlen, Gammastrahlen) ausgewählt werden.