Rente

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    1. festes, regelmäßiges Einkommen aus angelegtem Kapitalvermögen oder auf Grund eines Rechtes, z.B. von einem Grundstück, Staatspapieren, Obligationen.
    1. fortlaufende, vertragsgemäße Geldbezüge auf Grund vorausgegangener Einzahlungen in eine Versicherung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung oder private Lebensversicherung).
    1. Volkswirtschaftslehre: In der Volkswirtschaftlichen Theorie versteht man unter Rente ein Einkommen, das einem zusätzlich zugute kommt (z.B. Einkommen aus einem Vermögen, das nicht mit Arbeitsleistung verbunden ist). Die so genannte Konsumentenrente ist der Differenzbetrag zwischen dem Preis, den der Konsument bereit wäre zu zahlen, und dem Preis, den er tatsächlich zahlen muss (wenn dieser Preis niedriger ist). Umgekehrt bezeichnet die Produzentenrente den Differenzbetrag zwischen dem niedrigsten Preis, für den ein Anbieter gerade noch verkaufen würde, und dem Preis, den er tatsächlich erzielen kann (so lange dieser Preis höher ist).

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.