Lebensversicherung

    Aus WISSEN-digital.de

    Sammelbezeichnung für alle Versicherungsformen auf den Todes- und/oder Erlebensfall. Der in regelmäßigen (meist monatlichen) Zahlungen anfallende Versicherungsbeitrag wird nach so genannten Sterbetafeln (Ergebnis von Statistischen/ Stochastischen Berechnungen der durchschnittlichen Lebensdauer verschiedener Personengruppen) bemessen. Seit 29.07.1994 ist die Tarifgestaltung den Versicherungsgesellschaften überlassen (nicht mehr gesetzlich geregelt). Man unterscheidet

    1. Risikolebensversicherung: Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dient der Hinterbliebenenabsicherung.

    2. Erlebensfallversicherung: Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte einen bestimmten vereinbarten Zeitpunkt (Alter) erreicht. Sie dient der Altersversicherung.

    3. Mischformen aus Risiko- und Erlebensfallversicherung, die sehr häufig angeboten werden.

    4. Kapitalversicherung: Im Versicherungsfall wird eine einmalige bestimmte Summe ausgezahlt.

    5. Rentenversicherung: Im Versicherungsfall werden kontinuierlich (meist monatlich) bestimmte Raten ausgezahlt.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.