Religionsgemeinschaften

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Religionsgesellschaften;

    Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.

    Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.